Zulassung „ETCS signalgeführt“ auf Strecken der DB Netz AG
In der ETCS-Strategie der DB Netz AG kommt neben dem linienförmig wirkenden ETCS Level 2 auch das punktförmige System ETCS Level 1 Limited Supervision vor. Dieses wird seitens der DB Netz AG in der nationalen Umsetzung als „ETCS signalgeführt“ (ESG) bezeichnet.
Der Funktionsumfang sowie die betriebliche Ausprägung von ESG sind angelehnt an die PZB, deshalb wurde die PZB als Referenzsystem für die sicherheitliche Nachweisführung definiert. Als Risikoakzeptanzgrundsatz wurde das Prinzip „Mindestens gleiche Sicherheit“ gewählt. Die Zulassung von ESG erfolgt auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift für die Neue Typzulassung (VV NTZ).
Im Auftrag der DB Netz AG wurden die erforderlichen Nachweisdokumente erstellt und zur Begutachtung übergeben. Dabei wurden u. a. die folgenden Themenschwerpunkte bearbeitet und bewertet:
- Ortungsverhalten der Fahrzeuge, Ortungsungenauigkeit
- Überwachung von Langsamfahrstellen
- Bremskurven und Bremseingriffe
- nationale Werte
- Anzeigen im Führerstand
- Default-Telegramme
- Levelwechsel zwischen PZB und ESG
- Entfall der Wachsamkeitstaste
- zeitliches Verhalten der Streckenausrüstung
- stufenweise Geschwindigkeitssignalisierung
Die Leistungserbringung erfolgte in Zusammenarbeit mit den Systementwicklern, mit dem Gutachter, dem Systemgutachter, dem Freigabeverantwortlichen und dem EBA.
Folgende Leistungen haben wir in diesem Rahmen erbracht:
Lastenheft „ETCS signalgeführt“
- Sicherheitsnachweise, Erläutern und sicherheitliches Ermessen
- Auswirkungsanalyse auf Regelwerke
- projektspezifische Nachweise
Richtlinie 819.1348 (Planungsrichtlinie „ETCS signalgeführt“)
- Erstellung Abschnitt 14 Wechsel der Zugbeeinflussung (Transition)
- Erstellung von Change Requests nach Änderungen in den vorgelagerten Lastenheften
- Fachprüfung des Anhangs 1 (Balisen-Telegramme)